Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf 


Was bedeutet "Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf"? 

Bei einem Kind mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt bereits ein abgeschlossenes sonderpädagogisches Gutachten vor (AO-SF), welches in der Regel von der Grundschule und den Eltern beantragt und von einer Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen erstellt wurde. Wenn ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf vorliegt, kann ein/e Schüler*in an unserer Schule als Förderschüler*in für das Gemeinsame Lernen angemeldet werden.

Schüler*innen mit Teilleistungstörungen, wie Legasthenie, Dyskalkulie u.ä. gehören nicht zu der Gruppe der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, werden aber dennoch entsprechend unseren Möglichkeiten (z.B. LRS-Förderprogramm) gefördert.

Bei der Betreuung der Förderschüler*innen aller Jahrgangsstufen über den gesamten Schulalltag hinweg helfen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Darüber hinaus gibt es für einige Schüler*innen auch Schulbegleiter*innen.

Interessent*innen für das Freiwillige Soziale Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst wenden sich bitte an:

Severin Leisen, Lehrer für Sonderpädagogik

e-mail: severin.leisen@ge-roden.de

 

Interessent*innen für ein Praktikum als Lehrer*in für Sonderpädagogik wenden sich bitte an:

Agnes vom Hövel, Lehrerin für Sonderpädagogik

e-mail: agnes.vomhoevel@ge-roden.de