Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
auch nach den Osterferien gehen die Selbsttestungen der Schüler*innen im Präsenzunterricht an unserer Schule weiter.
Mit der Mail des Schulministeriums vom 08.04. gibt es ab dem 12.04. folgende Veränderungen:
Negative Schnelltestergebnisse als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht
Alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, werden zweimal in der Woche zu Unterrichtsbeginn einen Selbsttest durchführen müssen. Dies gilt auch für alle Lehrer*innen und weiteres Personal an der Schule. Schüler*innen ohne negatives Testergebnis können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ein weiteres alternatives Unterrichtsangebot kann nicht gewährleistet werden.
D.h.: Schüler*innen, die weder ein offizielles Testergebnis vorlegen können noch am Test in der Schule teilnehmen, bleiben bitte zu Hause. Die Eltern teilen dies der Schule schriftlich über die Klassenlehrer*innen mit.
Die erste Testung wird am Montag und die zweite am Mittwoch in der ersten Schulwoche nach den Osterferien unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrer*innen durchgeführt. Da die Selbsttests verpflichtend sind, kann auch kein Widerspruch eingelegt werden.
Die Lehrer*innen werden vor der Durchführung mit den Schüler*innen über die Testungen/ Durchführungen sprechen, auch darüber, wie wir bei einer positiven Testung verfahren.
Wenn der Test ein positives Ergebnis anzeigt, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Das Ergebnis des Schnelltests ist zunächst nur ein Anhaltspunkt und erst die dringend notwendige Überprüfung durch den PCR-Test sorgt für Gewissheit.
Sollte der Arzt ein positives Ergebnis bestätigen, kann die /der Schüler*in erst wieder in die Schule kommen, wenn das negative Ergebnis des PCR-Tests vorliegt oder eine mögliche Quarantänezeit beendet worden ist.
In der Schule tragen wir selbstverständlich dafür Sorge, dass Schüler*innen mit positivem Ergebnis gut betreut werden, bis sie durch ihre Eltern abgeholt werden.
Mit der Testpflicht sollen beste Voraussetzungen für das wiedereinsetzende Unterrichten im Wechselmodell geschaffen werden.
Auch das Angebot der Stadt Köln „Lollytests“ durchzuführen, haben wir in unseren zukünftigen Planungen miteinbezogen. Diese Tests sind bereits bestellt!
Nur gemeinsam können wir die nächsten Wochen zum Wohle unserer Kinder und uns allen gestalten!
Herzliche Grüße
Udine Scheel
Stellvertr. Schulleiterin
Anleitung zu Durchführung des Selbsttests zum Download
Gesamtschule Rodenkirchen
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Sürther Str. 191 | Tel. 0221/350 180 | |
50999 Köln | Email: sekretariat@ge-roden.de |
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